Unternehmenssteuersenkung

Steuervorlage 17 (Änderung des Steuergesetzes): JA am 18. Mai 2025!
Der Kanton Zürich hat ein Problem!
In den letzten 20 Jahren ist Zürich im Steuerranking der Kantone immer weiter zurückgefallen. 2006 war Zürich im Mittelfeld. Heute ist der Kanton Zürich Schlusslicht, obwohl wir zu den zentralen Wirtschaftsstandorten der Schweiz gehören. Der Kanton Zürich hat zusammen mit dem Kanton Bern die höchste Steuerbelastung für Unternehmen in der ganzen Schweiz! Das führt dazu, dass unser Kanton seit Jahren mehr Unternehmen verliert, hunderte insgesamt, als dass neue in den Kanton kommen. Dabei wandern die Unternehmen nicht nur nach Zug und Schwyz, sondern auch in die anderen Nachbarkantone Aargau, Thurgau, Schaffhausen und St. Gallen ab. Mit den Unternehmen wandern in der Regel auch die Arbeitsplätze ab.
Mit der Änderung des Steuergesetzes vom 1. April 2019 (erster Schritt der Steuervorlage 17) hat der Kanton Zürich die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in sein kantonales Recht umgesetzt. Dazu wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 eine moderate Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8% auf 7% (einfache Staatssteuer) vorgenommen. Die Gesamtbelastung sank von 21,1% auf 19,7% (durch die direkte Bundessteuer und die Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich, berechnet auf dem Gewinn nach Abzug der Steuern). Die Situation der Unternehmen im Kanton Zürich hat sich durch die Umsetzung des ersten Schritts der Steuervorlage 17 nicht wesentlich verbessert, da in anderen Kantonen teilweise weitreichendere Steuerentlastungen stattgefunden haben.
Gut für unseren Kanton, es gibt eine Lösung:
Im September 2024 haben der Regierungsrat und eine breite Mehrheit im Kantonsrat aus SVP, FDP, Mitte und GLP den zweiten Schritt der Steuervorlage 17 beschlossen. Dieser sieht vor, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen im Kanton Zürich von 7 auf 6 Prozent zu senken.
Die Steuerbelastung für Unternehmen (direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich) würde damit moderat von 19,7% auf 18,2% sinken. Das ist ein kleiner, aber für Zürich entscheidender Schritt, um die Abwanderung zu stoppen und Unternehmen sowie deren Arbeitsplätze im Kanton zu halten. Die Erfahrung vom ersten Schritt zeigt auf, die Steuereinnahmen sind auch in unserem Kanton gestiegen und nicht gesunken. Davon ist auch mit diesem zweiten Schritt auszugehen. Alle Kantone, die teilweise massiv die Steuern für Unternehmen gesenkt haben, waren damit sehr erfolgreich: überall sind die Steuereinnahmen von Unternehmen gestiegen, was indirekt allen Steuerzahlern zugutekommt! Trotzdem haben die SP, Grüne und EVP gegen die Vorlage das Referendum ergriffen, natürlich die seit Jahren links/grün regierte Stadt Zürich ebenfalls. Dazu muss aber zur Kenntnis genommen werden, dass die Stadt Zürich und die mit ihr verbündeten Parteien immer alle Vorlagen für Steuersenkungen ablehnen; unabhängig davon, ob diese für natürliche oder juristische Personen sind –obwohl die Steuereinnahmen seit Jahren steigen. Dies aus dem Hauptgrund: damit die links/grünen Anliegen grosszügig finanziert und u.a. laufend neue staatliche Stellen geschaffen werden können.
Die bürgerlichen Parteien – und der immer noch in der Mehrheit bürgerliche Kanton Zürich – müssen hier unbedingt weiterhin Gegensteuer geben: Wir sagen daher „JA“ zur Steuervorlage am 18. Mai 2025!
Marcel Suter
Kantonsrat und Präsident Kommission für Wirtschaft und Abgaben